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Hundehalter
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30.05.2009 sponsored by
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Fragen & Antworten
Wer muss wann einen Kurs besuchen?Quelle: http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/02230/02529/index.html?lang=de
Zum Anfang der SeiteIch habe schon immer Hunde gehabt, muss ich den Kurs noch nachholen?Wenn Sie vor dem 1. September 2008 bereits einen Hund gehalten haben, müssen
Sie keinen Sachkundenachweis machen. Zum Anfang der SeiteWo finde ich die Kurse?Sachkunde-Nachweis-Kurse werden von lizenzierten Trainern angeboten. Eine aktuelle Liste der berechtigten Trainer finden Sie beim BVET unter dem Link: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/ Zum Anfang der SeiteGibt es ein Mindestalter um den Sachkundenachweis zu erhalten?Die Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises sollen dem Hundehalter die theoretischen und praktischen Grundlagen vermitteln, die benötigt werden, um einen Hund zum einen artgerecht zu halten, zum anderen aber auch rücksichtsvoll zu führen. Die Kursbesucher müssen ein Alter haben, das es ihnen ermöglicht, den Kursen inhaltlich zu folgen und die mit der Hundehaltung verbundenen Rechtspflichten ebenso, wie die Verpflichtung gegenüber dem Tier zu erkennen. Für den Kursbesuch und die Ausstellung des Sachkundenachweises ist in der Tierschutzverordnung direkt keine Altersgrenze festlegt. Tiere dürfen jedoch ohne ausdrückliche Zustimmung des Inhabers der elterlichen Gewalt nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Dieser Regelung liegt die Erfahrung zugrunde, dass Jugendliche ohne Unterstützung durch Erwachsene aus ihrem Lebensbereich nicht generell in der Lage sind, ein Tier entsprechend seinen Bedürfnissen einwandfrei zu halten und die damit verbundene Verantwortung zu erkennen. Aus diesem Grund ist eine Alterslimite, die sich ebenfalls am Alter 16 orientiert, sinnvoll. Das BVET empfiehlt, den Sachkundenachweis erst ab 16 Jahren auszustellen. Es ist zwar möglich, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zum Kursbesuch zuzulassen; Ihnen soll aus den genannten Gründen jedoch kein Sachkundenachweis ausgestellt werden. Zum Anfang der SeiteWer ist berechtigt, Hundehalter auszubilden und den Sachkundenachweis auszustellen?Berechtigte Trainer finden Sie hier: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/ Zum Anfang der SeiteIch bin gelernte Tierpflegerin, muss ich den SKN trotzdem absolvieren?Ja, der Sachkundenachweis muss von jedem Hundehalter, unabhängig seiner Ausbildung absolviert werden, Ausgenommen sind lediglich die berechtigten Hundetrainer mit Bewilligungs-Nr. Zum Anfang der SeiteWann ist die Übergangszeit zu Ende ?Bis zum 1. September 2010 läuft noch die Übergangszeit. Neuhundehalter haben bis dann den theoretischen teil der Ausbildung zu absolvieren. Zum Anfang der SeiteDiese Seite ist eine Dienstleistung von skn-kurse.ch, dem Internetportal für Sachkundenachweise.
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