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30.05.2009

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Fragen & Antworten

  1. Wer muss wann einen Kurs besuchen?
  2. Ich habe schon immer Hunde gehabt, muss ich den Kurs noch nachholen?
  3. Wo finde ich die Kurse ?
  4. Gibt es ein Mindestalter um den Sachkundenachweis zu erhalten?
  5. Wer ist berechtigt, Hundehalter auszubilden und den Sachkundenachweis auszustellen ?
  6. Ich bin gelernte Tierpflegerin, muss ich den SKN trotzdem absolvieren?
  7. Wann ist die Übergangszeit zu Ende ?

 


Wer muss wann einen Kurs besuchen?

Quelle: http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/02230/02529/index.html?lang=de

 

übernimmt einen Hund vor dem 1.9.2008

übernimmt zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010 einen Hund

übernimmt nach dem 1.9.2010 einen Hund

Hundehalter

keine Ausbildung nötig

muss bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren

muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren

Nicht-Hundehalter

keine Ausbildung nötig

muss den Theoriekurs und das Training bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren

muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren








 


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Ich habe schon immer Hunde gehabt, muss ich den Kurs noch nachholen?

Wenn Sie vor dem 1. September 2008 bereits einen Hund gehalten haben, müssen Sie keinen Sachkundenachweis machen.
Quelle: http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/02230/02529/index.html?lang=de

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Wo finde ich die Kurse?

Sachkunde-Nachweis-Kurse werden von lizenzierten Trainern angeboten. Eine aktuelle Liste der berechtigten Trainer finden Sie beim BVET unter dem Link: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/

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Gibt es ein Mindestalter um den Sachkundenachweis zu erhalten?

Die Kurse zum Erwerb des Sachkundenachweises sollen dem Hundehalter die theoretischen und praktischen Grundlagen vermitteln, die benötigt werden, um einen Hund zum einen artgerecht zu halten, zum anderen aber auch rücksichtsvoll zu führen. Die Kursbesucher müssen ein Alter haben, das es ihnen ermöglicht, den Kursen inhaltlich zu folgen und die mit der Hundehaltung verbundenen Rechtspflichten ebenso, wie die Verpflichtung gegenüber dem Tier zu erkennen. 

Für den Kursbesuch und die Ausstellung des Sachkundenachweises ist in der Tierschutzverordnung  direkt keine Altersgrenze festlegt. Tiere dürfen jedoch ohne ausdrückliche Zu­stimmung des Inha­bers der elterlichen Gewalt nicht an un­ter 16-Jährige verkauft werden. Dieser Regelung liegt die Erfahrung zugrunde, dass Jugendliche ohne Unterstützung durch Erwachsene aus ihrem Lebensbereich nicht generell in der Lage sind, ein Tier entsprechend seinen Bedürfnissen einwandfrei zu halten und die damit verbundene Verantwortung zu erkennen.  Aus diesem Grund ist eine Alterslimite, die sich ebenfalls am Alter 16 orientiert, sinnvoll.

Das BVET empfiehlt, den Sachkundenachweis erst ab 16 Jahren auszustellen. Es ist zwar möglich, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zum Kursbesuch zuzulassen; Ihnen soll aus den genannten Gründen jedoch kein Sachkundenachweis aus­gestellt werden.

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Wer ist berechtigt, Hundehalter auszubilden und den Sachkundenachweis auszustellen?

Berechtigte Trainer finden Sie hier: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/

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Ich bin gelernte Tierpflegerin, muss ich den SKN trotzdem absolvieren?

Ja, der Sachkundenachweis muss von jedem Hundehalter, unabhängig seiner Ausbildung absolviert werden, Ausgenommen sind lediglich die berechtigten Hundetrainer mit Bewilligungs-Nr.

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Wann ist die Übergangszeit zu Ende ?

Bis zum 1. September 2010 läuft noch die Übergangszeit. Neuhundehalter haben bis dann den theoretischen teil der Ausbildung zu absolvieren.

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Diese Seite ist eine Dienstleistung von skn-kurse.ch, dem Internetportal für Sachkundenachweise.
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Stand: 30. Mai 2009.

 

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